Dr. Thomas Schulz
Jahrgang 1961
Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht
des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit sind die Beratung und Prozessvertretung im Haftungsrecht und im Versicherungsrecht.
Dazu gehören die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall wegen Sachschaden oder einfachem oder schwerem Personenschaden sowie die Geltendmachung von Verdienstausfall und der Haushaltsführungsschaden.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Abteilungsleiter bei einer Versicherung verfüge ich
im Verkehrs- und Versicherungsrecht über besondere Erfahrungen und spezielle Kenntnisse.
In meinem zehn – Punkte – Plan nach einem Unfall finden Sie wertvolle Informationen.
Weitere Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind das Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten Verfahren. Es ist stets mein Ziel, den Verlust des Führerscheines abzuwenden.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
